Keine weitere Durchführung von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen!

Liebe Patientin, lieber Patient, liebe Eltern,


Du benötigst / Ihre Tochter / Ihr Sohn benötigt vor Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses eine ärztliche Bescheinigung über die Durchführung und das Ergebnis einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung.
Die Kosten für diese Untersuchung und den damit verbundenen Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand trägt gemäß §32,33 und 34 des Jugendarbeitsschutzgesetzes das Land Baden-Württemberg.

Für die Familie der/des Jugendlichen sollen dabei keine Kosten entstehen. Es handelt sich bei der Jugendarbeitsschutzuntersuchung um eine recht umfangreiche Untersuchung in der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation. Dies verursacht unserer Praxis jedoch weit höhere Kosten, als das Honorar in Höhe von 23,32€, das uns das Land Baden-Württemberg dafür bezahlt. Dieses Honorar wurde 1976 (!) festgelegt und seitdem nicht mehr angepasst. Wichtig zu wissen ist, dass keine Ärztin und kein Arzt verpflichtet ist, diese Untersuchung durchzuführen.

Aufgrund der deutlichen Unterfinanzierung der von uns erbrachten Leistung durch das Land sind wir nicht mehr bereit die Untersuchung zu Lasten des Landes Baden-Württemberg durchzuführen. Das Regierungspräsidium, das Sozialministerium, die IHK und die Kreisärzteschaften wurden über den Beschluss der Kinder- und Jugendärzte Hohenlohe und Schwäbisch Hall informiert, dass die Kinder- und Jugendärzte in diesem Einzugsbereich bis auf Weiteres keine Jugendarbeitsschutzuntersuchungen mehr durchführen. Das Zentrum Familienmedizin Gaildorf schließt sich dem Beschluss der Kinder- und Jugend-ärzte an und wird ebenfalls bis auf Weiteres keine Jugendarbeitsschutzuntersuchungen mehr anbieten. Gerne sind wir bereit, unseren Beschluss zu revidieren, wenn das Land Baden- Württemberg einer entsprechenden Honorar-Anhebung, welche zumindest kostendeckend sein sollte, zustimmt. Möglicherweise gibt es andere Arztpraxen, die noch dazu bereit sind, die Jugendarbeitsschutzuntersuchung zum angebotenen Honorar zu Lasten des Landes Baden-Württemberg durchzuführen. Wenn du / Sie eine Praxis aufsuchen möchten, welche die Untersuchung weiterhin durchführt, ist dies natürlich möglich. Welche Praxen das sind, wissen wir leider nicht.

Dein / Ihr Praxisteam Zentrum Familienmedizin Gaildorf